Was bedeutet das neue Berliner Hundegesetzt für uns Hundehalter in Bezug auf die Leinenpflicht?
Es gibt viele Gerüchte um das neue Berliner Hundegesetz. Es gibt viele teilweise vage Zeitungsartikel die eher für noch mehr Verwirrung unter den Hundehaltern sorgen, Hundevereine, von denen manche schlecht recherchierte und unter Umständen sogar falsche Informationen verbreiten, ein paar Hundeschulen, die einen Hundeführerschein anpreisen der das Problem mit der generellen Leinenpflicht lösen soll, etc. Auf der anderen Seite gibt es viele Hundehalter, die nach der Fülle der unterschiedlichen Informationen mittlerweile sehr verwirrt sind. Daher soll der folgende Text über den tatsächlichen aktuellen Stand aufklären.
Inhalt:
- Das neue Berliner Hundegesetz – ab wann gilt was?
- Was ist die generelle Leinenpflicht?
- Für wen gilt die generelle Leinenpflicht und kann man sich befreien lassen?
- Muss ich einen Hundeführerschein machen?
- Was bietet die Hundeschule Pepper an?
Das neue Berliner Hundegesetz – ab wann gilt was?
Das neue Hundegesetz ist – in Teilen – am 22.07.2016 in Kraft getreten. (Es wurde am 21.07.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.) Die aktuelle Fassung des Gesetzes finden Sie hier – unten auf der Seite als Downloadlink.
Es fehlt noch eine Durchführungsverordnung für einige Teile des Gesetzes, daher sind diese noch nicht in Kraft. So lange gelten die entsprechenden Regelungen aus dem vorherigen Hundegesetz. Die Durchführungsverordnung hat es bisher nicht durch den Rat der Bürgermeister geschafft. Solange dies nicht passiert haben nur wenige Menschen Zugriff auf die Arbeitsversion der Durchführungsverordnung – auch nicht die Ämter. Daher hilft ein Nachfragen bei den Ämtern leider wenig.
Bisher kann keiner sagen wann die Durchführungsverordnung kommen wird.
Was ist die generelle Leinenpflicht?
Die generelle Leinenpflicht ist noch nicht in Kraft (s.o.). Wenn sie in Kraft tritt, weitet sie die bisherige Leinenpflicht (z.B. in Parks und geschützten Grünanlagen) auf alle öffentlichen Bereiche aus. Aber die generelle Leinenpflicht gilt nicht für alle Hunde und man kann sich von dieser generellen Leinenpflicht befreien lassen (s.u.), dann gelten Regelungen, wie die aus dem alten Gesetzt – also weiterhin Leinenpflicht in Parks, geschützten Grünanlagen, etc. Wieder freilaufen darf der Hund dann z.B. an unbelebten Straßen und auf Brachflächen. Im Auslaufgebiet gilt die generelle Leinenpflicht nicht. Dort dürfen alle Hunde frei laufen.
Für wen gilt die generelle Leinenpflicht und kann man sich befreien lassen?
1) Geltungsbereich:
Die generelle Leinenpflicht gilt nur für alle Hunde, die nach dem 22.07.2016 neu angeschafft wurden. Dabei sind z.B. das Alter und die Herkunft egal.
2a) Befreiung aufgrund von Erfahrung:
Wer bereits vorher einen Hund hatte und zwar in den letzten 5 Jahren länger als 3 Jahre am Stück (nachzuweisen über die steuerliche Anmeldung), ohne dass es einen amtsbekannten Beißvorfall oder ähnliches gab, der ist automatisch Sachkundig und kann eine Befreiung von der generellen Leinenpflicht beantragen.
2b) Befreiung aufgrund von Wissen und Können:
Man kann diese Sachkunde, mit der man sich von der generellen Leinenpflicht befreien kann auch erwerben. Wie genau das passieren kann, wird in der Durchführungsverordnung stehen, die noch fehlt.
Muss ich einen Hundeführerschein machen?
Wenn Sie zu den Hundehaltern gehören, die sich nach dem 22.07.2016 einen Hund angeschafft haben und die vorher keinen Hund hatten, bzw. es einen amtsbekannten Beißvorfall oder ähnliches gab, dann müssen Sie ihre Sachkunde nachweisen um sich von der generellen Leinenpflicht befreien zu lassen (s.o.).
Wie genau das passieren kann, wird in der noch fehlenden Durchführungsverordnung stehen. Es kann sein, dass einige der existierenden Hundeführerscheine dafür anerkannt werden. Es kann aber auch sein, dass diese für die Befreiung von der generellen Leinenpflicht nicht gelten, auch wenn das teilweise in anderen Städten so ist.
Also wenn Sie wollen und Freude dran haben, machen Sie einen Hundeführerschein. Schaden tut so etwas nie. Aber es mag sein, dass sie trotzdem eine weitere Sachkunde erwerben müssen, um ihren Hund von der generellen Leinenpflicht in Berlin zu befreien.
Leider werben ein paar Hundeschulen etwas missverständlich damit, dass die Hundehalter sich mit dem von Ihnen angebotenen Hundeführerschein von der generellen Leinenpflicht befreien lassen können. Das kann sein, muss aber nicht.
Was bietet die Hundeschule Pepper an?
Zusammen mit meinem Kollegen Lars Thiemann werden wir, sobald die Durchführungsverordnung da ist, ein auf diese Durchführungsverordnung angepasstes Kursangebot anbieten, damit Sie die Sachkunde erwerben und sich von der generellen Leinenpflicht befreien lassen können (sollte diese für Sie gelten).